AGB

der das Salz GmbH

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments bzw. Zimmern (Einheit) zur Beherbergung, die zwischen der das Salz GmbH („DS“) und einem Gast (zusammen „Parteien“) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von das Salz GmbH (Beherbergungsvertrag), sofern die Parteien keine individuelle Vereinbarung getroffen haben.

Die AGB des Gastes werden nicht anerkannt und finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

1. Vertragsabschluss

1. Vertragspartner sind DS und der Gast. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gasts durch DS zustande. DS steht es frei, die jeweilige Buchung in Textform zu bestätigen.


2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er DS gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern DS eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Dritten.


3. Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Buchende mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige Alleinreisende sind nicht berechtigt in einer Einheit zu übernachten.

2. Reservierungen

1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit der gebuchten Einheit erhält der Gast von DS eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen DS und dem Gast zustande. Der Gast erwirbt aber keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Einheiten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform im Rahmen des Beherbergungsvertrages vereinbart wurde.


2. Angebote von DS in Bezug auf verfügbare Einheiten sind freibleibend und unverbindlich. DS kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.


3. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Einheit. DS behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

3. Stornierungsfristen

1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Das Stornierungsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber DS ausübt.


2. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und DS behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung - trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung - abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen vor. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) bzw., wenn der Gast zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.


3. Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen, für die die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 12.00 Uhr des Anreisetages. Nach 12.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. DS ist berechtigt, die reservierte Einheit anderweitig zu vermieten.


4. Für einfach Reservierungen, die nach 12.00 Uhr des Anreisetages eingehen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gem. §5 zu leisten.


5. Sofern zwischen DS und dem Gast in dem Beherbergungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist im Falle einer Gruppenbuchung (ab fünf Einheiten) eine Stornierung des Gastes bis acht Wochen vor Anreise möglich. Tritt der Kunde bis vier Wochen vor Anreise von dem Beherbergungsvertrag zurück, ist DS berechtigt, 50 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Tritt der Gast zu einem späteren Zeitpunkt zurück, ist DS berechtigt, 100 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.

4. Übernachtungspreise und sonstige Preise

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von DS ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Die Höhe der Kurtaxe beträgt € 1,70 für jede Nächtigung.


2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich DS vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt das Konsumentenschutzgesetz.


3. DS kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Einheiten, der Leistung von DS oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Einheiten und/oder für die sonstigen Leistungen von DS erhöht.

5. Zahlungsbedingungen

1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.


2. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung, bei Verbrauchern auch, wenn die Forderung in rechtlichem Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Verbrauchers steht und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers.


3. Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, China Union Pay, Diners Club, Discover Card, PayPal, Apple Pay und Google Pay und Klarna. Zudem haben Sie die Möglichkeit, per Sofortüberweisung zu bezahlen. Barzahlungen sind ausgeschlossen.


4. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere entstandene Vertragsstrafen, behält DS sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.


5. Rechnungen der DS ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.


6. DS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die DS berechtigt, die Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. DS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


7. Verweigert der Gast die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht die DS das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht der DS weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für die DS gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Einheiten

1. Eine reservierte Einheit steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere bzw. spätere Bereitstellung im vorgenannten Sinne.


2. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Schlüssel und ggfs. Codekarten an DS oder einen vom Beherbergungsbetrieb genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, in der Einheit zu hinterlassen. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro berechnet. DS bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 40,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.


3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit DS im Voraus vereinbart werden. Stimmt DS einem Late-Check-out zu, ist DS berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 13.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis (gemäß Homepage von DS) der Einheit erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.


4. Sollte ein Gast die Einheit nicht spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, dann kann DS die aufgrund der verspäteten Räumung der Einheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13.00 Uhr 50% des vollen Tagespreis (Listenpreis) in Rechnung stellen, danach 100%.


5. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit DS im Voraus vereinbart werden. Stimmt DS einem Early Check-In zu, ist DS berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.


6. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

7. Weiterverkauf

1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Einheiten durch den Gast ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Einheiten und/oder Einheitskontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Einheitspreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen DS ist nicht zulässig. DS ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.


2. Auch die Untervermietung der überlassenen Einheit, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten für Werbemaßnahmen, Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von DS in Textform. § 1098 ABGB findet keine Anwendung.


3. Eine Nutzung der Einheit zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.

8. Haftung von DS

1. Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. DS verweist und schränkt ein bei Konsumenten nach § 6 Abs. 1 z 9 Konsumentenschutzgesetz.


2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.


3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von DS auftreten, wird DS bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, DS rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


4. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet DS nur bis zum Betrag von EUR 550,00. DS haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass DS diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schade von DS oder dessen Leute verschuldet wurde. Auch in diesem Fall gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffern § 1 und § 2 dieses Paragraphen.


5. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann DS ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.


6. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens DS besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet DS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. DS haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.


7. Alle Ansprüche gegen DS verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.


8. Für Fundsachen wird von DS keine Haftung übernommen. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage, gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von dreißig Tagen.


9. Zurückgelassene Sachen des Gastes werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Gastes diesem nachgesandt. DS bewahrt die Sachen dreißig Tage auf und berechnet dafür ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarerer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.


10. Die § 1097 ABGB finden keine Anwendung. DS haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.


11. DS übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die in den Gepäckschließfächern, in öffentlich zugänglichen bzw. Gemeinschaftsbereichen untergebracht oder abgestellt sind.

9. Kundendaten

1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt DS verpflichtend die Email-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist DS berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.


2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist DS berechtigt, die Buchung zu stornieren.


3. DS setzt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Software Lösungen ein, die anhand der eingeforderten Daten (Email-Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält DS sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren.


4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die öffentlichen Flächen Innenhof, Cafe, Night Lounge, Gänge, Stiegenhaus und Zugang Hotel mittels Videoüberwachung deutlich ausgeschildert und dem DSVGO entsprechend überwacht werden. Ebenso ist eine Kamera im Eingangsbereich beim Check-In zur Gesichtserkennung aufgestellt. Der Kunde stimmt der Überwachung durch diese Kameras ausdrücklich zu, wobei die Aufzeichnung lediglich 72h aufbewahrt wird.

10. Beendigung des Beherbergungsvertrages

1. Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung durch den Gast aufgelöst werden.


2. DS ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund vor Reiseantritt zu stornieren bzw. nach Antritt mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von DS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, (ii) Einheiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) DS begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von DS und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von DS zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitvermittlung (siehe Ziffer 7). (vi) Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der Gast im Übrigen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.


3. Im Übrigen ist DS seinerseits berechtigt vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten kann.


4. DS hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


5. Erfolgte eine Kündigung seitens DS wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist DS berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens DS bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.


6. Bei berechtigter Kündigung seitens DS entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

11. Ersatzunterkunft

1. Der DS kann den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten vom DS.

12. Gutscheine

1. Ein bei DS erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von DS eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.


2. Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an das Salz GmbH, Stichwort: Gutschein; per E-Mail: welcome@dassalz.com.

13. Rauchverbot in der Einheit

1. Die Einheiten sind Nichtrauchereinheiten. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gästeeinheiten sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen.


2. Der Verstoß gegen unser generelles Rauchverbot stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von DS mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 geahndet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.


3. Im Gebäude befinden sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr verbunden sind (Brandmeldeanlage). Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel durch Verstoß gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten der Feuerwehr).

14. Keine Feiern in der Einheit

1. Grundsätzlich ist Lärm in der gebuchten Einheit, den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten (“Ruhezeiten”).


2. Das Abhalten von Feiern bzw. Partys ist in den Einheiten nicht gestattet.


3. Der Verstoß gegen die Ruhezeiten und das Abhalten von Feiern bzw. Partys stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von DS mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250,00 geahndet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz wegen erhöhter Reinigungskosten und eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit bleibt ausdrücklich vorbehalten.

15. Beschädigungen oder Diebstahl

1. Der Gast hat die Einheit pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat DS das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen.


2. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder zu Diebstahl, so hat DS das Recht dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Einheit in Rechnung zu stellen. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Kunden.


3. Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden in den Räumlichkeiten von DS aufhalten.


4. Die vorsätzliche Beschädigung von Inventar, Möbelstücken oder der Einheit selbst stellt zudem eine vertragswidrige Nutzung dar und wird von DS mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 150,00 pro Schadensfall geahndet. Dies gilt auch für die Entfernung von Inventar bzw. Möbelstücken oder Störung technischer Anlagen, insbesondere der Rauchmelder.

16. Haustiere

1. Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Vom vorgenannten Grundsatz ist DS berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch.


2. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens DS in Rechnung gestellt.

17. Instandhaltung

1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.


2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Einheit die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.


3. Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Einheit, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der überlassenen Einheit entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich DS anzuzeigen.


4. Die Einheit wird von DS regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem von DS hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zum Einheit gewähren.

18. Gruppenbuchungen / Kontingentverträge / Eventzeiten

1. Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Einheiten und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich im Speziellen aus den entsprechenden Verträgen ergeben.


2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

19. Internetnutzung

1. DS stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.


2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing- Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 118a, 119, 119a, 120, 120 a ff und 126c ff StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt DS auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.


3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber DS einzustehen.


4. Im Übrigen behält sich DS vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

20. Datenschutz

1. Die Datenschutzbestimmungen von DS sind zu finden unter https://www.dassalz.com/de/privacy.

21. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des jeweiligen Beherbergungsbetriebs.


3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist 5020 Salzburg, ausgenommen für Klagen gegen Verbraucher, in welchem Fall das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig ist.


4. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.

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